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Esprit Montagne Allgemeine Geschäftbedingungen



1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden: „Kunde“) und Esprit Montagne Voyages SARL (im Folgenden: „EMV“) für die von ihm erbrachten Dienstleistungen.
Die AGB gelten für die von EMV angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen oder Aktivitäten sowie für Reisebuchungen, die über die derzeit von EMV betriebenen Kommunikationskanäle (Website, Telefon usw.) getätigt werden, insbesondere wenn diese Buchungen eine von EMV für Endverbraucher im Sinne von Artikel 1 der Gesetzgebung über Pauschalreisen zusammengestellte Pauschalreise beinhalten.

2. Bestellung und Abschluss des Vertrags

Die Bestellung, die über das auf der Website www.espritmontagne.com verfügbare Anmeldeformular erfolgt, ermöglicht es dem Kunden, einen Reisevertrag mit EMV abzuschließen.
Während des Anmeldevorgangs hat der Kunde die Möglichkeit, die Einzelheiten seiner Buchung und den Gesamtpreis zu überprüfen und gegebenenfalls Fehler zu korrigieren, bevor er seine Anmeldung bestätigt. Damit die Bestellung verbindlich wird, muss der Kunde die obligatorischen vorvertraglichen Informationen und die AGB lesen, sie durch Ankreuzen des dafür vorgesehenen Kästchens akzeptieren und die Zahlung gemäß den in Artikel 4 unten aufgeführten Bedingungen vornehmen.
Es wird davon ausgegangen, dass alle auf dem Formular aufgeführten Personen diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen und akzeptiert haben, gegebenenfalls durch die Person, die das Formular ausgefüllt hat.
Die Person, die die Buchung im Namen und im Auftrag der verschiedenen Reiseteilnehmer vornimmt, verpflichtet sich, jedem Teilnehmer die von Esprit Montagne SARL bereitgestellten Informationen über die Reise zuzusenden.

Es gibt zwei Bestellvarianten:

a) Direkte Zahlungsmethode

Durch die Registrierung oder die Registrierung Dritter über das auf der Website www.espritmontagne.com verfügbare Formular und durch die direkte Bezahlung der Dienstleistung am Ende des Registrierungsprozesses schließt der Kunde rechtsgültig einen Reisevertrag mit EMV ab.

Um sicherzustellen, dass die Dienstleistung erbracht werden kann, behält sich EMV das Recht vor, zusätzliche Informationen vom Kunden anzufordern.
EMV behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Registrierung und Zahlung des Kunden die Registrierung des Kunden nach eigenem Ermessen abzulehnen und somit den Vertrag rückwirkend zum Datum der Registrierung zu kündigen. In diesem Fall wird dem Kunden der gesamte an EMV gezahlte Betrag zurückerstattet.

b) Verfahren mit Registrierung, dann aufgeschobener Validierung und Zahlung

Die Bestellung, die über das auf der Website www.espritmontagne.com verfügbare Anmeldeformular erfolgt, ermöglicht es dem Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags mit EMV abzugeben.

Der Vertrag gilt erst mit der Annahme der Bestellung durch EMV und der Zahlung der Anzahlung in Höhe des für die Leistung angegebenen Gesamtbetrags als abgeschlossen, sofern auf der entsprechenden Website nichts anderes angegeben ist. EMV sendet dem Kunden eine Auftragsbestätigung, sobald diese beiden Bedingungen erfüllt sind.

EMV behält sich das Recht vor, vor der Bestätigung zusätzliche Informationen vom Kunden anzufordern.
Der Vertrag unterliegt keiner Form, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Er kann mündlich oder durch elektronische Kommunikation (E-Mail, SMS, Online-Formular usw.) geschlossen werden.

Um Buchungsanfragen schnell beantworten und Gruppen organisieren zu können, müssen Anmeldeformulare innerhalb von drei Arbeitstagen gesendet und die Zahlung geleistet werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Bestellung storniert hat, und sie wird storniert.
N.B. Tipp: Buchen Sie keine Beförderung, bevor die Reise von EMV bestätigt wurde.

3. Verfügbarkeit der Dienstleistungen

Die auf der Website angebotenen Dienstleistungen sind verfügbar und können gebucht werden. Einige Dienstleistungen werden jedoch in Echtzeit verwaltet. Daher kann eine als verfügbar dargestellte Dienstleistung nicht mehr verfügbar sein, wenn mehrere Kunden auf der Website sie gleichzeitig bestellen. Diese Nichtverfügbarkeit kann durch außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände aufgrund der technischen und praktischen Verwaltung von gleichzeitigen Online- und Telefonbuchungen verursacht werden. Der erste Kunde, der eine Buchung vornimmt, hat Vorrang. Wenn eine Bestellung von EMV nicht bearbeitet werden kann, weil die Leistung nicht verfügbar ist, wird der Kunde innerhalb von 48 Stunden nach der Bestellung per E-Mail oder SMS benachrichtigt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die im angegebenen Preis enthaltenen Leistungen sind in der Beschreibung jeder Aktivität oder Reise aufgeführt, die vor der Bestellung auf der EMV-Website angezeigt wird. Die Leistungen sind dann in der PDF-Datei aufgeführt, die der Kunde und jeder Teilnehmer per E-Mail erhalten, wenn die Zahlung für die Buchung bestätigt wird.
Die Bestätigung der Bestellung/Buchung unterliegt der Zahlung des Gesamtbetrags der Leistung. Die Zahlung erfolgt über das auf der EMV-Website bereitgestellte Online-Zahlungssystem, es sei denn, zwischen dem Kunden und EMV wurde eine andere Zahlungsweise vereinbart.

5. Teilnahme des Kunden

Persönliche Verantwortung

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von EMV angebotenen Aktivitäten und Leistungen aufgrund ihrer Art ein Unfallrisiko darstellen können. Der Kunde übernimmt die persönliche Verantwortung entsprechend seinen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Akzeptanz des Restrisikos
Der Kunde akzeptiert das Restrisiko, das mit Bergsport verbunden ist und das auch dann besteht, wenn die Führungs- und Begleitarbeit mit Sorgfalt ausgeführt wird.
Informationen
Der Kunde ist verpflichtet, EMV über alle Aspekte zu informieren, die für die sichere und erfolgreiche Durchführung der geplanten Aktivität relevant sind, auch für die Personen, die auf dem von ihm ausgefüllten Anmeldeformular aufgeführt sind. Dies betrifft insbesondere die technischen alpinen Fähigkeiten, die körperliche Verfassung und etwaige gesundheitliche Probleme.
Obwohl EMV eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen bereitgestellt hat, ist der Kunde verpflichtet, sorgfältig zu prüfen, ob er diese Anforderungen erfüllt und ob die Personen, für die er das Formular ausgefüllt hat, diese ebenfalls erfüllen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, EMV so schnell wie möglich und auf eigene Initiative über alle problematischen Aspekte zu informieren.

Körperliche Fitness/Zugänglichkeit

Der Kunde bestätigt, dass er bei guter Gesundheit ist und sich in einer angemessenen körperlichen und medizinischen Verfassung befindet, um an den vorgeschlagenen Aktivitäten (insbesondere Trekking, Trailrunning oder Bergsteigen) teilzunehmen, wobei es sich um Aktivitäten handelt, die körperliche Anstrengung erfordern und für die man trainiert sein muss.
Der Kunde bestätigt, dass ihm keine Probleme bekannt sind, die ihn zu der Annahme veranlassen könnten, dass er nicht an den vorgeschlagenen Aktivitäten teilnehmen kann, insbesondere an sportlichen Aktivitäten wie Herzfunktionsstörungen, unzureichendem Blutdruck, Empfindlichkeit gegenüber Höhe und Kälte oder Atemproblemen. Nach seinem besten Wissen ist er bei guter allgemeiner Gesundheit und nimmt keine Medikamente oder Drogen ein, die seine Fähigkeit zur Teilnahme an den von EMV angebotenen Aktivitäten beeinträchtigen könnten.
Der Kunde muss EMV über seine medizinischen Probleme und die der von ihm angemeldeten Teilnehmer informieren.
Er erkennt an, dass die Aktivität mit den Bergen verbundenen Risiken birgt.

Sicherheitsanweisungen

Bei allen Aktivitäten, insbesondere beim Bergsteigen, ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen des Bergführers strikt zu befolgen. Er ist auch verpflichtet, an der Aktivität entsprechend seinen technischen und körperlichen Fähigkeiten teilzunehmen und auf alle Elemente hinzuweisen, die sich für die Durchführung der Aktivität als problematisch erweisen könnten.
Bei Nichteinhaltung der Anweisungen, die EMV oder seine Mitarbeiter und Hilfskräfte dem Kunden erteilen, ist EMV berechtigt, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dem Kunden wird keine Rückerstattung für seine Leistungen gewährt. Alle Schadensersatzansprüche von EMV bleiben vorbehalten.

4. Stornierung, wesentliche Änderung des Vertrags

a. Im Falle höherer Gewalt oder von Ereignissen, die in den persönlichen Risikobereich von EMV fallen

behält sich EMV das Recht vor, den Aufenthalt zu stornieren, zu ändern oder zu unterbrechen, insbesondere in folgenden Fällen:

  • EMV hat organisatorische Probleme, die in den persönlichen Risikobereich fallen (z. B. Krankheit, Unfall, familiäre Gründe);
  • Die Sicherheit der Gruppe oder des Kunden kann nicht garantiert werden .
  • Es liegt ein außergewöhnlicher unvorhersehbarer Umstand vor, wie z. B. Krieg, eine Epidemie, eine Pandemie, eine Naturkatastrophe, ein Streik, unterbrochene Verkehrsverbindungen oder andere.

EMV informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail oder SMS.
Im Falle einer Stornierung durch EMV vor Beginn der vereinbarten Aktivität werden die erhaltenen Zahlungen mit Ausnahme der Verwaltungs- und Bankgebühren (3 % des Kaufpreises) vollständig zurückerstattet. Im Übrigen ist keine Entschädigung auf beiden Seiten fällig.

b. Aus Gründen, die nicht in den Bereich des persönlichen Risikos von EMV fallen

Bei einer Annullierung durch EMV aus einem Grund, der nicht in den Bereich des persönlichen Risikos fällt (z. B. schlechtes Wetter, ungünstige Bergbedingungen, unterbrochene Verkehrsverbindungen, Pandemie), schlägt EMV eine Programmänderung für den vereinbarten Zeitraum vor. In diesem Fall hat EMV das Recht, eine Aktivität zu den ursprünglich vereinbarten Pauschalbedingungen durchzuführen. Die mit dieser Programmänderung verbundenen Stornierungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Wenn der Kunde mit der von EMV vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden ist, trägt er die vollen Kosten des Aufenthalts zu den ursprünglich vereinbarten Pauschalbedingungen. Etwaige Stornierungsgebühren gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
WENN EMV vor Beginn der vereinbarten Aktivität keine Programmänderung vorgeschlagen wird, werden die erhaltenen Zahlungen mit Ausnahme der Verwaltungs- und Bankgebühren (3 % des Kaufpreises) vollständig zurückerstattet. Im Übrigen ist keine Entschädigung auf beiden Seiten fällig.

c. Aus Gründen unzureichender Anmeldezahlen

Für einige der angebotenen Dienstleistungen muss eine Mindestteilnehmerzahl erreicht werden, damit die geplante Aktivität stattfinden kann.
Sofern nicht anders angegeben, gelten folgende Mindestteilnehmerzahlen:

  • Bei Trekking-/Wanderprogrammen ist die Durchführung je nach Reise ab 4 bzw. 6 Teilnehmern garantiert;
  • bei Gruppenbergsteigerprogrammen ist die Durchführung des Aufstiegs- bzw. Bergsteigerkurses je nach Reise ab 2/3/4 Teilnehmern garantiert.

EMV setzt eine Frist, um sicherzustellen, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wenn nach Ablauf dieser Frist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, informiert EMV die angemeldeten Personen innerhalb der folgenden Fristen darüber, dass die Aktivität nicht stattfindet:

  • 21 Tage vor Reisebeginn bei Reisen, die länger als 6 Tage dauern, sowie bei Trekking- und Wanderprogrammen;
  • 12 Tage vor Beginn der Reise für Reisen von weniger als 6 Tagen und für Gruppenbergsteigerprogramme.

Auf beiden Seiten ist keine Entschädigung fällig, lediglich 3 % des Leistungsbetrags werden von EMV als Ausgleich für Bankgebühren einbehalten.
EMV kann den angemeldeten Personen auch die Möglichkeit bieten, die Aktivität zu einem höheren Preis durchzuführen. In diesem Fall kann die Aktivität zu einem höheren Preis durchgeführt werden, wenn alle angemeldeten Personen zustimmen.

5. Stornierung durch den Kunden

Im Falle einer Stornierung durch den Kunden trägt dieser alle anfallenden Stornierungskosten (Transportmittel, Unterkunft usw.). Darüber hinaus zahlt er den Betrag der Leistung abzüglich der Stornierungskosten gemäß der folgenden Staffelung:

  • Vor 60 Tagen vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
  • 60 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
  • 30 bis 21 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreises
  • 20 bis 16 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
  • 15 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
  • ab 6 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises

Eine bei EMV abgeschlossene Versicherung wird im Falle einer Stornierung nicht erstattet.
Bei verspätetem Antritt, Abbruch oder vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Alle zusätzlichen Kosten, die durch eine Verspätung, einen Abbruch oder einen vorzeitigen Abbruch durch den Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

6. Unterbrechung der Aktivität durch EMV

EMV oder seine Hilfspersonen (insbesondere die für die Aktivität verantwortlichen Reiseleiter) können den Reiseverlauf oder das Ziel aufgrund der Wetter- und Schneebedingungen oder der Sicherheitsbedingungen ändern. Bei einer Änderung des Programms aus Sicherheitsgründen kann keine Rückerstattung oder Entschädigung verlangt werden.
Wenn EMV eine bereits begonnene Tagesaktivität aus Sicherheitsgründen (Wetter, Bedingungen, Überlastung des Gastgebers usw.) unterbrechen muss, ist der Kunde zur vollständigen Bezahlung verpflichtet.
Wenn EMV eine bereits begonnene mehrtägige Aktivität aus einem Grund unterbrechen muss, der nicht in den persönlichen Risikobereich fällt (z. B. schlechtes Wetter, ungünstige Bergbedingungen, unterbrochene Verkehrsverbindungen, Pandemie), und der Kunde mit der von EMV vorgeschlagenen Ersatzaktivität nicht einverstanden ist, haftet der Kunde für 100 % der Gebühren für die vereinbarten Aktivitätstage. Zusätzlich trägt der Kunde die Stornierungskosten für gebuchte Unterkünfte, Transportmittel usw.
Muss EMV eine bereits begonnene mehrtägige Aktivität aus einem in seiner persönlichen Risikosphäre liegenden Grund (z. B. Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse) abbrechen, so haftet der Kunde für die Bezahlung der bereits erbrachten Reiseleiterarbeit, ansonsten ist beiderseits keine Entschädigung geschuldet. Die anfallenden Annullierungskosten für gebuchte Unterkünfte, Transportmittel usw. gehen in diesem Fall zu Lasten von EMV.
Wenn EMV eine bereits begonnene Aktivität abbrechen muss, weil der Kunde seiner Informationspflicht (insbesondere in Bezug auf seinen Gesundheitszustand) oder seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt oder die Anweisungen von EMV oder des Bergführers in Bezug auf die Sicherheit nicht befolgt, haftet der Kunde für die vollständige Zahlung der vereinbarten Tage und muss alle Kosten tragen, die sich aus der Stornierung von Unterkünften, Transportmitteln usw. ergeben.
Wenn EMV eine bereits laufende Aktivität abbrechen oder unterbrechen muss, um Bergsteigern in Not zu Hilfe zu kommen, haftet EMV auch für die Bezahlung der Zeit, die für die Hilfe für die ausländischen Bergsteiger aufgewendet wurde.

7. Unterbrechung durch den Kunden

Bricht der Kunde eine bereits begonnene Aktivität ab, schuldet er EMV das gesamte Entgelt für die vereinbarten Tage und hat alle Kosten zu übernehmen, die durch die Annullierung von Unterkunft, Transportmitteln usw. entstehen.

8. Evakuierung

Muss EMV aus Sicherheitsgründen (schlechtes Wetter, Erschöpfung des Kunden, Materialbruch usw.) eine Evakuierung organisieren, so trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten. Werden mehrere Kunden evakuiert, so tragen sie die Kosten zu gleichen Teilen.

9. Ausrüstung

EMV trägt die Kosten für die eigene Ausrüstung und die notwendige Gemeinschaftsausrüstung (Seil, Expressschlingen, Eisschrauben usw.) selbst. EMV stellt die notwendige Gemeinschaftsausrüstung in gutem Zustand ohne zusätzliche Kosten für den Kunden zur Verfügung.
Der Kunde trägt die Kosten für die Ausrüstung, die er persönlich benötigt. EMV kann dem Kunden Ausrüstung zur Miete zur Verfügung stellen. EMV ist dafür verantwortlich, dass sich die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand befindet. Der Kunde muss für die gemietete Ausrüstung eine angemessene Gebühr entrichten. Wenn die Höhe der Gebühr nicht festgelegt ist, entspricht sie dem üblichen Marktwert.

10. Versicherung

Haftpflichtversicherung

EMV kann nicht an Ihrer Stelle haftbar gemacht werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob Sie einen gültigen Vertrag haben. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Vorschriften und Formalitäten der Polizei, des Zolls und des Gesundheitswesens der besuchten Länder zu befolgen (Personalausweis, Genehmigung, Visum, Impfungen usw.). Prüfen Sie die manchmal sehr restriktiven Klauseln, bevor Sie abreisen. Besuchen Sie die Website des Außenministeriums Ihres Herkunftslandes.
In jedem Fall wird dem Kunden empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Bergsportaktivitäten abdeckt.

Reiserücktritts- und Rücktransportversicherung

Eine Reiserücktritts- und Rücktransportversicherung wird dringend empfohlen, ebenso wie eine weitere Versicherung, die die Bergrettung garantiert (Mindestgarantie von 10.000 Euro oder 10.000 Schweizer Franken).
Wenn Sie möchten, kann Esprit Montagne SARL Ihnen eine Versicherungsvereinbarung für die Erstattung Ihres Aufenthalts im Falle einer Stornierung (nach Ablauf der 30 Tage vor Reiseantritt) aus medizinischen oder persönlichen Gründen (siehe Versicherungsvertrag) sowie für mögliche Unterstützung und Rückführung sowie für die Suche und Rettung in den Bergen anbieten.
Diese Versicherung ist nicht obligatorisch, deckt jedoch Risiken ab, für die eine Absicherung vorzuziehen ist, insbesondere in Bezug auf Unterstützung, Rückführung und Suche und Rettung in den Bergen.
Siehe den von EMV angebotenen Versicherungsvertrag: https://www.assurance-multi-sports.com/ (siehe Reiseversicherung).
Ohne Versicherung muss die betroffene Person im Falle einer Rettungsaktion alle mit der Rettung und Rückführung verbundenen Kosten selbst tragen.
Die Rettungskosten können bis zu 10.000 Euro (10.000 Schweizer Franken) betragen.
Dem Kunden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, die etwaige Stornierungskosten abdeckt. Dem Kunden wird empfohlen, sich einer der Schweizer Flugrettungsgesellschaften (REGA, Air-Glaciers, Air-Zermatt) anzuschließen.
Der Kunde ist für den Abschluss einer angemessenen Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich, die auch die Kosten für Suche, Rettung und Rückführung abdeckt.

11. Haftung und Risiken

Bergsteigen ist eine riskante körperliche Aktivität. Schlechtes Wetter, schlechte Bedingungen in den Bergen, Müdigkeit oder Krankheit eines der Teilnehmer sind alles Gründe, warum EMV nicht garantieren kann, dass eine Gruppe einen Gipfel erreicht, und keine Rückerstattung oder Entschädigung vorgesehen ist.
Bei einer Schlechtwetterprognose kann EMV in Absprache mit dem Bergführer einen alternativen Termin für den Aufstieg (die Aufstiege) vorschlagen, nachdem die Verfügbarkeit des Kunden, desselben Führers und der Schutzhütte(n) geprüft wurde.
EMV garantiert, dass für die geplante Aktivität nur qualifizierte Personen eingesetzt werden, die dem Gesetz über Bergführer und Organisatoren anderer risikoreicher Aktivitäten (LRisque, RS 935.91) und der entsprechenden Verordnung (ORisque, RS 935.911) entsprechen und über die entsprechende Genehmigung verfügen.
Die qualifizierte Person ist verpflichtet, ihre Tätigkeit als Bergführer mit Sorgfalt und nach den aktuellen alpintechnischen Standards auszuüben. Sie kann jedoch keine absolute Sicherheit garantieren. Bergsport ist mit einem Restrisiko verbunden. Der Bergführer muss den Kunden über dieses Restrisiko informieren und es akzeptieren.
Der Kunde übernimmt die persönliche Verantwortung entsprechend seinen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Der Kunde ist verpflichtet, EMV über alle Aspekte zu informieren, die für die sichere und erfolgreiche Durchführung der geplanten Aktivität relevant sind. Dies betrifft insbesondere die technischen alpinen Fähigkeiten, die körperliche Verfassung sowie etwaige gesundheitliche Probleme im Hinblick auf die Anforderungen der von EMV beschriebenen Aktivität
Während der Aktivitäten ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen des Bergführers strikt zu befolgen. Er ist auch verpflichtet, an der Aktivität entsprechend seinen technischen und körperlichen Fähigkeiten teilzunehmen.
EMV kann nicht für Unfälle haftbar gemacht werden, die sich aus den mit Bergaktivitäten verbundenen Risiken ergeben, einschließlich unvorhersehbarer Wetterbedingungen, Steinschläge, Lawinen oder anderer Naturereignisse. Der Kunde erkennt an, dass er diese Risiken akzeptiert und verpflichtet sich, die Anweisungen der Bergführer strikt zu befolgen.
EMV schließt jegliche Haftung aus, auch die seiner Hilfspersonen (insbesondere der Bergführer), im Zusammenhang mit den von ihm angebotenen Dienstleistungen, insbesondere in Bezug auf Verletzungen, Krankheiten oder Unfälle, die während der Aktivitäten auftreten, Körperverletzungen oder Sachschäden, die auf Fahrlässigkeit des Teilnehmers oder die Nichteinhaltung von Sicherheitsanweisungen zurückzuführen sind, Vorfälle, die durch unvorhersehbare Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder andere Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, sowie Ausfälle von Ausrüstung, die nicht direkt EMV zuzuschreiben sind. Fälle von schwerwiegendem oder vorsätzlichem Fehlverhalten seitens EMV bleiben vorbehalten (Art. 100 OR).
Die Kunden verzichten auf das Recht, die Reiseleiter im Falle eines Unfalls persönlich haftbar zu machen, es sei denn, es liegt grobe oder vorsätzliche Fahrlässigkeit ihrerseits vor.

12. Verwaltungs- und Gesundheitsformalitäten

EMV kann die individuelle Verantwortung der Kunden in Bezug auf die Verwaltung der persönlichen Gesundheit und die Verwaltungsformalitäten, die jede Person beim Grenzübertritt erledigen muss, nicht ersetzen.
Es liegt in der Verantwortung jedes Kunden, sicherzustellen, dass er vor der Abreise die polizeilichen, zollrechtlichen und gesundheitlichen Formalitäten (Reisepass, Visum, Impfpass) erfüllt hat und diese Formalitäten während der Reise einhält. Diese Formalitäten können sich je nach Änderungen der Verwaltungssituation des Landes ändern. EMV steht Ihnen zur Verfügung, um den Kunden bei diesen Verfahren zu unterstützen.
Alle mit diesen Verfahren verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Es erfolgt keine Rückerstattung der Reisekosten, wenn der Kunde aufgrund der Nichteinhaltung dieser Formalitäten nicht abreisen kann.
Darüber hinaus akzeptiert jeder Teilnehmer, der über das EMV-Anmeldeformular registriert ist, die Charta von Esprit Montagne und die Charta von Randonneur des Refuges Français.

13. Datenschutz

Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen der Registrierung und der Bereitstellung seiner Dienste sammelt, verarbeitet und verwendet EMV die personenbezogenen Daten der Reisenden, wie z. B. Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Passinformationen und Reisepräferenzen. Diese Daten sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise und die Erbringung der vereinbarten Leistungen unerlässlich.
Der Kunde akzeptiert, dass die auf der Website www.espritmontagne.com eingegebenen Daten von Esprit Montagne SARL verwendet und ausschließlich zum Zwecke der Organisation der Reise an seine Partner (Reiseleiter, Unterkünfte, Transportmittel usw.) weitergegeben werden.

Zwecke der Verarbeitung

Die erhobenen Daten werden ausschließlich verwendet für:

  • Verwaltung der Anmeldung und des Abschlusses des Reisevertrags,
  • Buchung von Dienstleistungen (Flüge, Unterkünfte, Ausflüge, Versicherungen usw.),
  • Kommunikation mit dem Reisenden vor, während und nach der Reise,
  • Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen,
  • Verbesserung der Dienstleistungen und Überwachung der Kundenzufriedenheit.

Übermittlung von Daten an Dritte

Um die Durchführung der Reise zu gewährleisten, kann es sein, dass EMV bestimmte personenbezogene Daten an Drittanbieter (Fluggesellschaften, Hotels, lokale Agenturen, Versicherungsgesellschaften usw.) weitergeben muss, jedoch nur in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang. Diese Drittanbieter sind vertraglich verpflichtet, die Vertraulichkeit der Daten zu wahren und sie gemäß den geltenden Vorschriften zu verarbeiten.

Aufbewahrung von Daten

Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es für die Durchführung der Reise und die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Frist werden sie gelöscht oder anonymisiert, es sei denn, der Reisende stimmt einer längeren Aufbewahrung zu.

Auskunftsrechte
Gemäß dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und den geltenden Vorschriften hat der Kunde folgende Rechte:

  • Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten,
  • Recht auf Berichtigung bei fehlerhaften Angaben,
  • Recht auf Löschung der Daten, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten,
  • Recht auf Einschränkung oder Widerspruch gegen die Datenverarbeitung,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wo anwendbar.

Alle Anfragen im Zusammenhang mit diesen Rechten können an EMV gerichtet werden.

Datensicherheit

EMV setzt geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung oder Veränderung zu schützen.
Änderungen der Datenschutzklausel
EMV behält sich das Recht vor, diese Klausel zu ändern, um sie an rechtliche und regulatorische Entwicklungen anzupassen. Jede Änderung wird den Reisenden auf geeignete Weise mitgeteilt.

14. Fotos und Videos

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, auf Fotos oder Videos, die während seines Aufenthalts aufgenommen werden, zu erscheinen. Er ermächtigt EMV, diese auf der Website www.espritmontagne.com und auf den anderen von EMV genutzten Verkaufsplattformen zu verwenden und zu verbreiten.

15. Anwendbares Recht, Vermittler und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht, auch wenn die Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird oder der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland hat. Die Parteien wählen das Bezirksgericht Martigny und St-Maurice, 1, Rue de l'Hôtel-de-Ville, 1920 Martigny, als Gerichtsstand.
Um eine faire Lösung für etwaige Streitigkeiten zu finden, werden die Parteien ermutigt, den Fall zunächst dem Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (Postfach; CH 8038 Zürich; +41 44 485 45 35; info@ombudsman-touristik.ch) vorzulegen, der als Vermittler fungiert.

Nützliche Links

Bundesgesetz über Pauschalreisen:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/3152_3152_3152/fr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des ASGM-Vertrags

https://sbv-asgm.ch/fr/tarifs-cgc/

Datenschutzrichtlinie:

https://www.espritmontagne.com/fr/p_166_politique-des-donnees-personnelles.php

Rechtlicher Hinweis:

https://www.espritmontagne.com/fr/p_165_mentions-legales-espritmontagne.php

 

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